Ohne Winterreifen kann es teuer werden – besonders im Ausland


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Der Wechsel von Sommerreifen auf Winterreifen oder umgekehrt ist meistens lästig, aber grade bei fallenden Temperaturen ab Oktober für die Verkehrssicherheit nicht unwichtig. Das hat inzwischen auch rechtliche Folgen. Denn Autofahrer riskieren ein Bußgeld von 60 bis 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg, wenn sie trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs sind. Die Strafe gilt allerdings nicht nur für die Fahrer, sondern auch für die Fahrzeughalter. Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen, beziehungsweise zulassen. Richtig teuer wird es, wenn es mit Sommerreifen kracht. Wer mit Sommerreifen auf Schnee oder bei Glatteis einen Unfall hat, dem kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Die Haftpflichtversicherung kann ebenfalls Leistungen kürzen oder verweigern.

Im Vergleich zum europäischen Ausland kommen Autofahrer mit Sommerreifen im Winter noch günstig davon, denn in anderen Ländern wird bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht teilweise richtig zur Kasse gebeten. Im Nachbarland Tschechien werden bis zu 92 Euro fällig, in Frankreich wird es mit 135 Euro noch teurer, Italien stellt bis 338 Euro in Rechnung. In Österreich kann das Bußgeld in besonders schweren Einzelfällen sogar bis zu 5.000 Euro betragen. Wenn Sie sich bei diesen Bußgeldern einen neuen Satz Winterreifen zulegen wollen, können Sie mit etwas Glück bei Jokers Cap Anmeldung die dafür anfallenden Kosten gewinnen.

In Österreich müssen Autofahrer von Anfang November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Im Regelfall wird in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig. Osterreich und Tschechien schreiben außerdem eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor, was wiederum auch der Empfehlung des ADAC für deutsche Autofahrer entspricht. Der Gesetzgeber in Deutschland fordert allerdings lediglich 1,6 Millimeter Profiltiefe.

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Wenn Autofahrer auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern, riskieren Sie aber Bußgelder. Wird mit Sommerreifen ein Unfall verursacht, droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. Grundsätzlich ist es aber gerade in der Schweiz kaum möglich, den Winter mit Sommerreifen zu überstehen – sind die Witterungsverhältnisse doch anderen, als beispielsweise in Norddeutschland.

In Tschechien gilt vom 1. November bis zum 31. März eine generelle Winterreifenpflicht.

In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Im Stiefelland italien gibt es keine einheitliche Regelung. Die lokalen Behörden entscheiden hier situationsabhängig. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass die winterlichen Witterungsverhältnisse in Süd- und Norditalien sehr unterschiedlich sind. Das ist der Grund, warum in Südtirol eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen gilt. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.

Quelle: ADAC

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