Tipps zur Sicherheit an Bahnübergängen


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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund 17.500 Bahnübergänge, welche den Autofahrer gelegentlich etwas Geduld abfordern. Das Warten auf den herannahenden Zug kann insbesondere unter Zeitdruck extrem nervenaufreibend sein. Vor allem bei Übergängen, bei denen es keine oder lediglich sogenannte Halbschranken gibt, mag es verlockend sein, sich trotz vorhandener Lichtzeichen vorbei zu mogeln. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass dies tödliche Konsequenzen haben kann. Im Jahr 2015 gab es nach Auskunft der Deutschen Bahn über 150 Unfälle an Bahnübergängen, bei denen insgesamt 35 Menschen ums Leben kamen. In neun von zehn Fällen verursachte menschliches Fehlverhalten die Unfälle.

Die Warnsignale werden aufgrund von Zeitdruck und Leichtsinn von den Fahrern missachtet. Oft spielt aber auch Unwissen mit. Dabei ist es eigentlich ganz einfach. Das Andreaskreuz signalisiert: Züge haben absolute Vorfahrt. Dies gilt auch dann, wenn keine Lichtzeichen oder Schranken vorhanden sind. Wenn sich eine Schranke schließt oder bereits unten ist, muss natürlich in jedem Fall angehalten werden. Weiterfahren darf man erst, wenn die Lichter aus sind, beziehungsweise die Schranken wieder vollständig geöffnet sind.

Züge haben aufgrund ihrer höheren Masse einen deutlich höheren Bremsweg als Pkws. Bis zu 1.000 Meter braucht ein normaler Reisezug zum Anhalten, wenn er etwa 100 Kilometer pro Stunde zurücklegt. Sven Rademacher vom DVR gibt Autofahrerinnen und Autofahrern wichtige Tipps für das Verhalten an Bahnübergängen: „Es ist wichtig, sich Bahnübergängen langsam zu nähern und immer bremsbereit zu sein. Die Schienen sollte man zügig überqueren, aber stets mit eventuellen Bodenwellen rechnen.“ Auch wenn technische Defekte oder Fehlbedienungen extrem selten sind, sollten sich Verkehrsteilnehmer nicht zu hundert Prozent verlassen.

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Bahnübergänge werden bereits im Vorfeld angekündigt. Mit einem dreieckigen Gefahrenzeichen, auf dem ein Zug abgebildet ist, wird explizit auf einen Übergang hingewiesen. Bereits ab einer Entfernung von 240 Metern vor dem Bahnübergang sind Überholmanöver nicht mehr gestattet.

Falsches Verhalten an Bahnübergangen kann nicht nur lebensgefährlich sein, sondern den Verkehrssündern auch ein Loch in die Geldbörse reißen. Der DRV weist darauf hin, dass das Missachten eines roten oder gelben Blinklichts mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro bestraft werden kann. Außerdem drohen zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Eine Slalomfahrt durch geschlossene Halbschranken ist da schon wesentlich teurer und wird mit 700 Euro Bußgeld geahndet. Außerdem drohen hier zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Da das Leben aber immer noch das höchste Gut ist, sollte dies Grund genug sein, um die Verkehrsregeln an Bahnübergängen zu beachten.

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