Sehen und gesehen werden: Autobeleuchtung regelmäßig kontrollieren

"Sehen und gesehen werden" muss in der dunklen Jahreszeit die Maxime aller Kraftfahrer und Teilnehmer im Straßenverkehr lauten. Neben dem alljährlichen, kostenlosen Licht-Test im Oktober, den auch TÜV Rheinland wieder in allen über 130 Prüfstellen anbietet, sollte vor jeder Fahrt eine Kontrolle der Beleuchtung stehen.

Wechsel von Xenon- und LED-Licht der Werkstatt überlassen

Was Autofahrer leicht selbst tun können, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich-Sander: "Überprüft werden sollten Fern- und Abblendlicht, Nebel- und Zusatzscheinwerfer wie Tagfahrlicht, Begrenzungs- und Parkleuchten, Brems- und Rücklichter, Warnblinkanlage, Blinker, Nebelschlussleuchten und - wenn vorhanden - Nebelscheinwerfer." Beim Check in der Dunkelheit können ein Garagentor oder eine Hauswand als Projektionsfläche dienen. Rück- und Bremslichter lassen sich beispielsweise gut vor einem spiegelnden Schaufenster testen. Ist eine Scheinwerfer- oder Rücklicht-Glühlampe defekt, ist es ratsam, die zweite mit auszutauschen, da sie meist eine ähnliche Lebensdauer hat. "Den Wechsel von Xenonbrennern sollte man wegen der Hochvolttechnik besser der Fachwerkstatt überlassen", sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Gleiches gilt für den Austausch von LED-Leuchtmitteln.

Nebelschlussleuchte nur bei Nebel einschalten

Tagsüber, bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, starken Schneefall oder Regen, sollten Autofahrer rechtzeitig das Abblendlicht per Hand einschalten. Hier gilt der Grundsatz: besser früher als zu spät. "Zwar besitzen heute viele moderne Autos eine Lichtautomatik, die in der Dämmerung die Beleuchtung von selbst einschaltet, bei Nebel oder diffusem Licht reagieren die Sensoren jedoch häufig zu spät oder gar nicht", so Hans-Ulrich Sander. Übrigens: Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern in der Fahrzeugfront, die Autofahrer zusätzlich zum Abblendlicht bei unzureichender Sicht aktivieren dürfen, ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt. Das entspricht auf der Autobahn dem Abstand zweier Begrenzungspfosten. Gleichzeitig sollte bei diesen Sichtweiten eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde nicht überschritten werden.

Quelle:  © obs/TÜV Rheinland AG

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