Grundsatzurteil für “Saubere Luft” in unseren Städten – und nun?

Am 27. Februar dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht die lang erwartete Entscheidung in Sachen Diesel-Fahrverbote getroffen. Danach ist das Fahrverbot rechtlich zulässig. Dass bedeutet mit anderen Worten, die Länder müssen Diesel-Fahrverbote als schnellstmögliche Maßnahme in die Luftreinhaltepläne aufnehmen, um die Stickstoffdioxid-Werte in den Städten einzuhalten.

Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Städten die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ist daher in Kürze damit zu rechnen, dass viele Städte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für viele Betroffene Pkw Besitzer ist das eine Katastrophe. Sie dürfen in Zukunft nicht mehr in deutsche Innenstädte fahren.

Die Deutsche Umwelthilfe rechnet damit, dass Fahrverbote für Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 4 noch in diesem Jahr kommen werden. Die beklagten Länder könnten die notwendige Maßnahme binnen sechs Monaten in den Luftreinhalteplänen verankern, so dass mit Diesel-Fahrverboten für Euro 4 und ältere Diesel-Pkw schon ab dem 1. September 2018 zu rechnen ist. Fahrverbote für Diesel-Pkw Euro Norm 5 sind ab dem 1. September 2019 zulässig.

Diesel zu verschenken?!

Das Auto zu verkaufen ist allerdings kaum eine Option. Grundsätzlich sind vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge natürlich noch verkäuflich. Aber die Frage ist, welcher vernünftige Käufer ein solches Fahrzeug noch erwirbt? Die letzten Monate haben bereits gezeigt, dass es nahezu unmöglich sein wird, solche Fahrzeuge zu verkaufen. Selbst wenn ein Verkauf möglich ist, muss mit massiven Wertverlusten gerechnet werden. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr in deutschen Innenstädten bewegt werden darf, ist es quasi wertlos. Das entstandene Loch in den Finanzen kann man mit etwas Glück mit dem Eurogrand Gutscheincode stopfen. Es gibt aber auch Alternativen.

Eigene Rechtslage prüfen

Wer nun meint, er können sein Auto auch gleich verschenken, gibt zu früh auf. Zum einen, weil Betroffene nicht ganz rechtlos dastehen. Bundesweit wurden bereits mehrere 100 Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Geschädigten Diesel-Fahrer erstritten, mit denen diese ihre Fahrzeuge zurückgegeben oder Schadensersatz verlangen können.

Insbesondere Geschädigte des VW Abgasskandal haben sehr gute Aussichten, sich von dem Fahrzeug zu trennen. So gibt es bereits hunderte Urteile in Fällen, in denen Geschädigte das Fahrzeug ohne Wertverlust zurückgeben konnten. Auch andere Hersteller von Dieselfahrzeugen stehen im Verdacht, manipuliert zu haben. Dies wird derzeit in den Medien insbesondere für Daimler und BMW diskutiert. Ob diese Hersteller manipuliert haben, steht noch nicht fest, die Ermittlungen laufen noch. Sowohl Daimler als auch BMW streiten Manipulationen ab. Doch auch hier haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich von dem Fahrzeug zu trennen, indem sie Schadensersatzansprüche gegen Händler und Hersteller der Fahrzeuge geltend machen.

Statt Fahrverbote, Maßnahmenpaket zur Luftverbesserung

Die Fahrverbote sind laut vieler Experten die falsche Antwort auf die Frage nach umweltverträglicher Mobilität. Vielmehr muss ein umfassendes und langfristig angelegtes Maßnahmenpaket zur Luftverbesserung greifen. Demnach sollte etwa die Automobilindustrie dringend zur Herstellung emissionsarmer Fahrzeuge verpflichtet werden und Bund und Länder müssen den Ausbau der alternativen Antriebe stärker fördern. Damit rücken Elektrofahrzeuge, aber auch alternative umweltfreundliche Antriebstechniken und Fortbewegungsmöglichkeiten in den Fokus.

 

Bürger wollen bei Diesel-Fahrverboten auf ÖPNV, Rad und E-Auto umsteigen. Für Durchbruch bei E-Mobilität sind allerdings noch Hürden abzubauen. Quelle: "obs/LichtBlick SE"

Alternative Gas und Strom

Eine der vielversprechendsten Alternativen zu Diesel ist Erdgas. Erdgasfahrzeuge emittieren im Vergleich zu Dieselautos mit den neuesten Abgasnormen 23 Prozent weniger CO2, 50 Prozent weniger Staub und nahezu keine Stickoxide.

Zudem ist Erdgas gegenüber etwa Elektrizität die beste Lösung gerade für Nutzfahrzeuge und reichweitenstarke Modelle, also genau die Fahrzeuge, die heute mit Diesel betrieben werden. In diesen Fällen fehlt E-Autos die nötige Reichweite, und die hohen Preise der jeweiligen Modelle und das noch im Ausbau begriffene Ladenetz tun ihr übriges.

Laut Statistik des Kraftfahrtbundesamts lag die Zahl der neu zugelassenen Erdgasautos dagegen im vierten Quartal 2017 schon doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum. Dieser Wachstumstrend setzt sich im ersten Quartal 2018 fort. In Deutschland gibt es rund 900 Erdgastankstellen und etwa 100.000 Fahrzeuge, die den klima- und umweltschonenden Kraftstoff nutzen.

Bildrechte/Quelle: "obs/Zukunft ERDGAS e.V./Zukunft ERDGAS/Kai Bublitz"// "obs/LichtBlick SE"

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