Die Osterferien stehen kurz bevor und viele Familien nutzen die sich bietende Gelegenheit, um ein paar schöne Urlaubstage zu verbringen. Wie eine forsa-Umfrage im Auftrag con CosmosDirekt herausfand, treten dabei 61 Prozent der deutschen Urlaube ihre Reise in diesem Winterhabjahr mit dem Auto an. Daher ist es wenig verwunderlich, dass in den Osterferien allerhand los ist auf den deutschen Autobahnen. Doch nicht nur die Autobahnen sind rappelvoll, sondern auch die in den Urlaub fahrenden Autos platzen häufig aus alles Nähten. Für sperrigeres Gepäck wie Skier, Fahrräder oder Kanus nutzen viele zusätzliche Dachboxen oder Gepäckträger. Damit Sie damit dennoch sicher Ihr Urlaubsdomizil erreichen, sollten einige Punkte beachten. Der KFZ-Versicherungsexperte der CosmosDirekt Frank Bärnhof erklärt, wie sich Autofahrer für den Ernstfall absichern.
Sperriges und Leichtes in die Dachbox – Das benötigte Gepäck für den Familienurlaub stößt nicht selten an die Kapazitätsgrenzen in den Autos. Dennoch sollte der Fahrer unbedingt eine freie Sicht auf die Straße haben. In einer Dachbox kann sperriges Gepäck wie Skier oder Snowboards gut verstaut werden. Dabei sollte man beachten, dass das Gepäck gut in der Box befestigt ist und das zulässige Höchstgewicht nicht überschritten wird.
Fahrräder auf dem Gepäckträger befestigen – Während die passionierten Winterfans die letzte Chance nutzen, um die Pisten runterzufahren, geht es für die anderen gen Süden, um mit dem Fahrrad schöne Touren zu machen. Die Fahrräder sollten absolut sicher befestigt werden. Dafür eigenen sich zusätzliche Spanngurten an den Halterungen. Auch hier sollte das maximale Beladungsgewicht unter keinen Umständen überschritten werden. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder schwere Unfälle aufgrund von Fahrrädern auf der Autobahn. Daher ist hier absolute Vorsicht geboten.
KFZ-Haftpflicht hilft bei Unfall durch verlorenes Gepäck – Löst sich ein Fahrrad vom Gepäckträger oder sogar eine Dachbox, kann das für alle Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich werden. Auch wenn der Vorfall verhältnismäßig glimpflich verläuft und nur ein Schaden am Fahrzeug entsteht, erhält der bevorstehende Urlaub dennoch einen faden Beigeschmack. „Verursacht ein heruntergefallenes Fahrrad oder eine Dachbox einen Unfall, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers in der Regel für die Kosten auf. Schäden am eigenen Fahrzeug dagegen muss der Fahrer selbst tragen. Da die Ursache nicht auf eine Fremdeinwirkung zurückzuführen ist, kann in der Regel die Vollkaskoversicherung des Autofahrers nicht in Anspruch genommen werden“, erklärt Frank Bärnhof.
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Quelle: CosmosDirekt